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   LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - L 5 R 236/15 B ER   

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https://dejure.org/2016,260
LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - L 5 R 236/15 B ER (https://dejure.org/2016,260)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.01.2016 - L 5 R 236/15 B ER (https://dejure.org/2016,260)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - L 5 R 236/15 B ER (https://dejure.org/2016,260)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 131 Abs 5 SGG vom 26.03.2008, § 86b Abs 2 SGG, § 938 ZPO, § 20 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren - grundsätzliches Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache - Ausnahme: Verpflichtung zur Neubescheidung bei mangelnder Sachaufklärung der Verwaltung - Rechtsgedanke des § 131 Abs 5 SGG - notwendige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren; Ermessensreduzierung; Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2; SGB VI § 12 Abs. 2
    Bewilligung einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit einer Verpflichtung des Sozialleistungsträgers zur Neubescheidung bei mangelnder Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 240
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2014 - L 11 R 2199/14

    Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB 9 - Bewilligung einer stationären

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - L 5 R 236/15
    Die Bewilligung einer stationären Rehabilitationsleistung in einer Klinik, mit der kein Vertrag besteht, kommt nämlich nur dann als einzig rechtmäßige Entscheidung des Rentenversicherungsträgers in Betracht, wenn keine vom Rentenversicherungsträger selbst betriebene Einrichtung oder keine Vertragsklinik die erforderlichen Maßnahmen erbringen könnte (vgl. Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 23. Juni 2014 - L 11 R 2199/14 ER-B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15

    Krankenversicherung - Rechtswidrigkeit der Beschränkung der podologischen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - L 5 R 236/15
    Nur wenn dies zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, weil dem Rechtsschutzsuchenden ein bestimmter Anspruch zusteht, ist ausnahmsweise die Vorwegnahme der Hauptsache, wie sie hier von dem Antragsteller begehrt wird, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig (Beschluss des Senats vom 11. Februar 2015 - L 5 KR 10/15 B ER).
  • SG Dresden, 18.08.2005 - S 21 AS 700/05

    Streit um die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - L 5 R 236/15
    Diesem Rechtsgedanken (vgl. dazu auch SG Dresden, Beschluss vom 18. August 2005 - S 21 AS 700/05 ER) folgend trifft der Senat hier im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine entsprechende Regelung dergestalt, dass die Antragsgegnerin nunmehr die für ihre Entscheidung notwendigen Ermittlungen durchführt, um eine dann tragfähige Entscheidung treffen zu können.
  • LSG Bayern, 05.03.2020 - L 5 KR 84/20

    Krankenversicherung: Eilantrag auf Verpflichtung des MDK zur fristgerechten

    Nur wenn ein hoher Grad der Wahrscheinlichkeit besteht, dass der materielle Anspruch gegeben ist, ist auch im Eilverfahren eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung zu treffen (vgl. LSG Schleswig-Holstein v. 14.01.2016 - L 5 R 236/15 B ER - Rn. 8; LSG Sachsen v. 06.02.2017 - L 1 KR 242/16 B ER, Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
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